Rückerstattung von Kanalbenützungsgebühren

Die Rückerstattung von Kanalbenützungsgebühren wird in der Sitzung des Gemeindevorstandes beschlossen.

Voraussetzungen:

  • Im Haushalt sind mehr als 2 Kinder unter 18 Jahre
  • geringe Aufenthaltsdauer

Richtlinien im Zusammenhang mit der Kanalbenützungsgebühr (109 KB) - .PDF

Formulare

Zuständigkeiten