Wasserleitungsanschluss- u. Ergänzungsgebühren

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt2754,54 €
inkl. MWSt3030,00 €

Die Mindestanschlussgebühr entspricht einer Bemessungsgrundlage von 150 mder bebauten Fläche des Wohngrundstückes. 

Wenn diese 150 müberschritten werden, werden 20,20 € (inkl. 10 % MWSt,) pro m² der Bemessungsgrundlage für den Anschluss (Einmalleistung) vorgeschrieben.

Bei nachträglicher Abänderung (Neu-, Zu-, Umbau, Neubau nach Abbruch) eines angeschlossenen Grundstückes ist eine Ergänzungsgebühr zur Wasserleitungs-Anschlussgebühr zu entrichten. Die Ergänzungsgebühr ist in jenem Umfang zu entrichten, als gegenüber dem bisherigen zustand eine Vergrößerung der Bemessungsgrundlage gegeben ist. Übersteigt die neue Bemessungsgrundlage nicht die der Mindestanschlussgebühr entsprechende Fläche von 150 m2, so ist keine ergänzende Anschlussgebühr zu entrichten.

Wie sich die Bemessungsgrundlage berechnet können Sie aus der Wassergebührenverordnung entnehmen.

Interessentenbeiträge, Kanal,- und Wassergebühren