Verkehrsflächenbeiträge

Anlässlich der Erteilung einer Baubewilligung für den Neu-, Zu- oder Umbau von
Gebäuden
, die durch eine öffentliche Verkehrsfläche der Gemeinde oder des Landes
aufgeschlossen sind, hat die Gemeinde dem Eigentümer des Bauplatzes oder des
Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet werden soll oder schon besteht, mit Bescheid einen Beitrag zu den Kosten der Herstellung dieser öffentlichen Verkehrsfläche (Verkehrsflächenbeitrag) vorzuschreiben. 

Bescheiderstellung der Anschluss- und Ergänzungsgebühren

 

Zuständig