Veranstaltungsbewilligung

Tipps und Tricks für Veranstalter

Jede öffentliche Veranstaltung ist am Gemeindeamt anzumelden. 

  • Für die erwerbsmäßige Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung ist eine behördliche Bewilligung erforderlich. Der Antrag ist mindestens ein Monat vorher bei der Gemeinde einzureichen. Je nach Art der Veranstaltung liegt die Zuständigkeit dafür 
    - bei der Gemeinde (unter 300 Besucher = Kleinveranstaltung, Meldepflicht, über 300 Besucher = Anzeigepflicht)
    - bei der Bezirkshauptmannschaft (Veranstaltungen mit größerem Besucherkreis – über 2.000 Besucher) oder 
    - beim Land OÖ (öffentl. Theatervorführungen von Berufstheatern, Veranstaltungen von Veranstaltungs- und Konzertdirektionen, Zirkusveranstaltungen u.a.)
  • Veranstaltungen, denen keine Erwerbsabsicht des Veranstalters zugrunde liegt oder Veranstaltungen, mit denen ausschließlich kulturelle, sportliche oder Zwecke der allgemeinen Jugend- und Erwachsenenbildung (Brauchstumspflege) verfolgt werden, bedürfen keiner Bewilligung,
    sind allerdings der zuständigen Behörde rechtzeitig  (mind. 1 Monat vorher) anzuzeigen.
    Für das Vorliegen einer Erwerbsabsicht ist entscheidend, ob nach den Intentionen des Veranstalters durch die Veranstaltung ein Ertrag oder sonstiger wirtschaftlicher Vorteil erzielt werden soll.
  • Die Veranstaltungsbehörde hat bei bewilligungs- oder anzeigepflichtigen Veranstaltungen zu prüfen, ob bzw. welche Sicherheitsmaßnahmen zu beachten sind. Es muss daher im Interesse des Veranstalters liegen, Antrag bzw. Anzeige bei der Behörde rechtzeitig und mit den vollständigen Informationen einzureichen.
  • Sehr oft ist eine Brandwache bzw. Verkehrsregelung für den Parkraum etc. notwendig. Es sollte daher rechtzeitig mit der Feuerwehr Kontakt aufgenommen werden.
  • Bestimmte Unterhaltungsveranstaltungen unterliegen der Lustbarkeitsabgabe, die an die Gemeinde zu entrichten ist.
  • Bei musikalischen und literarischen Aufführungen ist gemäß Urheberrechtsgesetz eine Aufführungsbewilligung der AKM zu erwerben.
  • Bei einer Veranstaltung kann der veranstaltende Verein mit verschiedenen Haftungsansprüchen konfrontiert werden. Selbst wenn Sie von der Behörde nicht vorgeschrieben wurde, so empfiehlt sich doch der Abschluss einer entsprechenden Versicherung.


Mehrweggebot bei Veranstaltungen

Mit 1. Jänner 2022 ist die Oö. Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle in Kraft getreten. Ziel und Zweck der neuen Bestimmung (§ 4a Oö. AWG 2009) ist es, die bei Veranstaltungen durch die Ausgabe von Speisen und Getränken anfallenden Abfallmengen unter anderem durch den Einsatz von Mehrweggebinden zu reduzieren.

Konkret bedeutet dies:

  1. Bei mehr als 300 gleichzeitig anwesenden Personen gilt:
    Getränke müssen in Mehrweggebinden bezogen und Getränke und Speisen in bzw. mit Mehrwegbechern, -geschirr, und -besteck ausgegeben werden. Nur in begründeten Fällen sind Abweichungen möglich.
  2. Ab dem Schwellenwert von 2.500 Personen ist ergänzend ein Abfallkonzept für Veranstaltungen zu erstellen.


Leitfaden_Hygiene_bei_Festveranstaltungen_Land_OOE[1].pdf herunterladen (0.17 MB)


Weiterführende Informationen

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/651.htm





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