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Der Prüfungsausschuss hat die Aufgabe, als nachprüfendes Kollegialorgan festzustellen, ob die Gebarung sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig sowie in Übereinstimmung mit dem Gemeindevoranschlag geführt wird, ob sie den Gesetzen und sonstigen Vorschriften entspricht und richtig verrechnet wird.
Der Prüfungsausschuss hat diese Gebarungsprüfung wenigstens vierteljährlich im Lauf des Haushaltsjahres sowie zusätzlich anhand der Rechnungsabschlüsse vorzunehmen und über das Ergebnis der Prüfung dem Gemeinderat jeweils einen schriftlichen, mit den entsprechenden Anträgen versehenen Bericht zu erstatten.
Im Prüfungsausschuss muss jede im Gemeinderat vertretene Fraktion mit jedenfalls einem Mitglied vertreten sein.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Gemeinderat in Fraktionswahl gewählt.
Mitglieder des Gemeindevorstandes und der/die Kassenführer/in dürfen dem Prüfungsausschuss nicht angehören.
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