OÖ Mehrlingszuschuss

Zwillinge zu haben bedeutet zwar doppeltes Glück, aber auch doppelte Herausforderung. Kinderkleidung, Babynahrung, Windeln, Pflegeartikel und vieles mehr müssen für die Babys doppelt oder mehrfach angeschafft werden. Nicht nur der finanzielle Aspekt, auch die Betreuung von Mehrlingen fordert die Eltern sehr. 

Voraussetzungen:

  • Gemeinsamer Hauptwohnsitz des Förderwerbers und der Mehrlinge in Oberösterreich
  • Bezug der Familienbeihilfe
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Antragsstellung spätestens bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres der Mehrlinge

Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft - Familienreferat zu richten.

 

Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten