Leitung des inneren Dienstes

Leitung des Gemeindeamtes (Geschäftsstelle) und der gesamten Gemeindeverwaltung gemäß O.ö. GemO. idF. rechtsgültigen Dienstbetriebsordnung, sowohl in organisatorischer, als auch in sachlicher Hinsicht. 


Regelung des inneren Dienstes.
Dienstbetriebsordnung und sonstige generelle Anordnungen für den inneren Dienst (u.a. Geschäftsverteilungsplan, Unterschriftsberechtigung, Registratur)
Zuteilung der Post zur Bearbeitung.

Zuständig