Kanalbenützung - Grundgebühr pro Wohnung

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt69,54 €
inkl. MWSt76,50 €

Befinden sich auf einer Liegenschaft mehr als zwei Wohnungen ist ab der dritten Wohnung eine Jahresgrundgebühr pro Wohnung zu entrichten. 

Eine Wohnung (Nutzungseinheit) im Sinne dieser Bestimmung setzt das Vorhandensein einer eigenen Kochstelle voraus, eine Mindestgröße ist nicht maßgeblich. Die Vorschreibung der Grundgebühr für die dritte und weitere Wohnungen erfolgt nur bei einer tatsächlichen Nutzung dieser Wohnungen (aufrechte Wohnsitzmeldung).

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