Heizkosten- und Energiekostenzuschuss 2023/2024

Finanzielle Unterstützung zu den Heizkosten für Menschen mit niedrigem Einkommen.

Antragstellung über das Gemeindeamt von 1. Februar 2024 bis spätestens 31. März 2024.

Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2023/24 in Höhe von EUR 200,00 pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt. 

Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der anzuwendenden Ausgleichszulagenrichtsätze für das Jahr 2022 nicht übersteigt.

 Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 je Haushalt summiert (s. Pkt. 2.4.) nachfolgende Werte nicht überschreitet:

a)    Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 17.700,00 Euro

b)    Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 25.000,00 Euro

Ein Heizkostenzuschuss kann nur jenen Personen gewährt werden, die auch tatsächlich für die Heizkosten aufzukommen haben. Demnach ist die Gewährung eines Zuschusses an jene Personen ausgeschlossen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für die Heizkosten Dritte aufzukommen haben (z.B. im Rahmen eines Übergabevertrages). 

Einkommensnachweise ALLER im Haushalt lebenden Personen sind vorzulegen. Zum Einkommen zählen: Lohn, Abfertigungen, Pensionen, Zusatzrente, Alimente, Unterhaltsvorschüsse, Einkünfte aus Landwirtschaft, aus Vermietung, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosenunterstützung, Notstandsgeld, Unfallrente.

Die Zuerkennung des Energiekostenzuschusses erfolgt ausschließlich, wenn dieser nicht bereits antragslos ausbezahlt wurde und beträgt einmalig EUR 200,00. 
Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der anzuwendenden Ausgleichszulagenrichtsätze für das Jahr 2022 nicht übersteigt.

Ausführliche Informationen finden Sie unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/526923.htm

 

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