Hausnummerierungen und Straßenbezeichnungen

Anlegung und laufende Führung bzw. Aktualisierung des Straßen- und Hausnummernverzeichnisses.


Oö Straßengesetz 1991 
Auf Grund der Bestimmungen des § 10, Abs 3 des Oö. Straßengesetzes 1991 ist jeder Hausbesitzer dazu verpflichtet, die Hausnummerntafel anzubringen.

Die Vergabe der Straßenbezeichnungen und Nummerierungen obliegen dem Bürgermeister.

Falls Sie nähere Informationen zu den Hausnummern in Sandl erhalten wollen, empfehlen wir Ihnen die im Jahr 2019 erschienene Häuserchronik - 250 Jahr Hausnummern in Sandl. Das Buch von Kurt Gratzl und Ferdinand Lenz ist am Gemeindeamt (Kosten € 40,00) erhältlich.

 

Für konkrete Anfragen oder Auskünfte zu früheren Hausnummerierungen stehen wir gerne zur Verfügung.


Ortsplan_Ortszentrum.pdf herunterladen (4.34 MB)

Ortsplan_Sandl_Gesamtübersicht.pdf herunterladen (6.46 MB)

Ortsplan_Stand_27.10.2021.pdf herunterladen (1.64 MB)

 

Zuständig