Gemeindevorstand

Gemeindevorstand Sandl

Die Mitglieder des Gemeindevorstandes werden - mit Ausnahme des Bürgermeisters - vom Gemeinderat in Fraktionswahl gewählt. Die Stärke der politischen Parteien im Gemeindevorstand richtet sich nach der Zahl der Sitze im Gemeinderat. Sandl zählt 19 Gemeinderäte somit hat der Gemeindevorstand gemäß § 24 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990 igdF. aus 5 Mitglieder zu bestehen (4 SPÖ, 1 ÖVP). Der Gemeindevorstand setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister, dem Vizebürgermeister und den restlichen Vorständen.
Den Vorsitz führt der Bürgermeister, bei seiner Verhinderung der Vizebürgermeister. 

 

Der Gemeindevorstand kann in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallende Angelegenheiten vorberaten und Anträge an den Gemeinderat stellen. Weitere Aufgaben sind unter anderem:

  • Die Veräußerung von beweglichen Sachen und die Vergabe von Aufträgen, die entsprechend den Wertgrenzen lt. Gemeindeordnung nicht in die Zuständigkeit des Bürgermeisters oder des Gemeinderates fallen.
  • Entscheidungen des Dienstrechtes der Gemeindebeamten/-innen sowie Entscheidungen in Angelegenheiten privatrechtlicher Dienst- und Ausbildungsverhältnisse, soweit nicht eine Zuständigkeit des Bürgermeisters oder Gemeinderates gegeben ist.
  • Die Erlassung von Richtlinien für und die Aufsicht über die Verwaltung des Gemeindeeigentums.  

Mitglieder