Flächenwidmung

So wie alle anderen oberösterreichischen Gemeinden ist auch Sandl gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre den Flächenwidmungsplan sowie das örtliche Entwicklungskonzept zu überarbeiten. Im wesenlichen geht es dabei unter anderem darum

  • Bereiche von Bauland, Grünland und Verkehrsflächen auszuweisen;
  • Widmungskonflikte, beispielsweise zwischen Wohnbauten und Gewerbebetrieben zu beheben;
  • ungeordnete Entwicklungen wie etwa Zersiedelungen mit hohen Folgekosten für Kanal, Wasser etc. zu stoppen;
  • Erholungsflächen zu sichern bzw. vor Bebauung zu schützen;
  • Wasserschutzgebiete zu sichern sowie
  • dem Landschaftsschutz und Ortsbild Rechnung zutragen

Um diese Ziele zu erreichen, ist jede Grundfläche des Gemeindegebietes mit einer Flächenwidmung versehen, die eine bestimmte Nutzung vorgibt bzw. erlaubt oder natürlich auch jede andere Nutzungsmöglichkeit ausschließt.
Häufig ausgewiesene Nutzungen sind beispielsweise lanwirtschaftliche Grünflächen, Bauland für Wohnbauten, Gewerbe oder Industrie, aber auch Flächen für Kinderspielplätze oder Sport, Naturschutzgebiete und denkmalgeschützte Zonen.

Daüber hinaus werden im Flächenwidmungsplan jedoch auch zukünftige Straßenbauvorhaben ersichtlich gemacht. In Summe stellt der Flächenwidmungsplan daher ein wichtiges Steuerungsintrument im Interesse einer sowohl ökonomisch wie ökologisch sinnvollen Dorfentwicklung dar.

Zuständig