Feuerpolizei - Feuerbeschau

In regelmäßigen Abständen müssen alle Gebäude hinsichtlich der Brandsicherheit überprüft werden. Vor einer Überprüfung werden die Eigentümer der Objekte zeitgerecht schriftlich informiert.

Der Hauseigentümer hat dafür zu sorgen, dass alle Bereiche (Wohnungen, Betriebsräumlichkeiten, Garagen, Kellerräume,...) frei zugänglich sind. Wenn Ihr Haus oder Ihre Wohnung feuerpolizeilich überprüft wird, stellt ein brandschutztechnischer Sachverständiger fest, ob:

  • sich das Gebäude in einem brandsicheren Zustand befindet und entsprechend seiner Bewilligung genutzt wird,
  • Bauschäden, elektrische Anlagen oder Betriebsmittel vorhanden sind, von denen eine Brandgefahr ausgeht,
  • Feuerungsanlage, einschließlich der Rauch- und Abgasführung ins Freie (Rauchfang), so genutzt werden, dass von ihnen keine Brandgefahr ausgeht,
  • sonstige Mängel vorliegen, die Einfluss auf die Sicherheit der im Gebäude befindlichen Personen haben,
  • eine Brandbekämpfung möglich ist und funktionstüchtige Geräte dafür vorhanden sind.

Risikoobjekte sind alle 3 Jahre einer Feuerpolizeilichen Überprüfung zu unterziehen.

Alle übrigen Objekte sind in einem Intervall von 10 Jahren.

Kleinhausbauten und deren Nebengebäude in einem Intervall von 20 Jahren einer Feuerpolizeilichen Überprüfung zu unterziehen.

Link:    Merkblätter - Feuerpolizeiliche Überprüfungen

Datei herunterladen: PDFLagerung von Diesel, Biodiesel und Heizöl

Zuständig