Dienstaufsicht über alle Dienststellen und Bediensteten

Eine der zentralen Aufgaben des Amtsleiters ist die Leitung des Gemeindeamtes, die Führung des gesamten Verwaltungsapparates und die Dienstaufsicht über alle Dienststellen der Gemeinde.

Darunter versteht sich insbesondere die Koordinierung der laufenden Geschäftsabwicklung zwischen den Abteilungen, die Sorge für das stete Einvernehmen mit dem Bürgermeister sowie die Wahrnehmung der Absichten und Planungen des Bürgermeisters und der Kollegialorgane der laufenden Geschäftsabwicklung.   

Zuständig