Elektronische Zustellung

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Bekanntgabe der Mailadresse - elektronische Zustellung der Gemeindevorschreibung


Die elektronische Zustellung von Dokumenten ist nicht nur ein wichtiger Teil der elektronischen Verwaltung, sondern eröffnet enormes Einsparungspotential. Wenn Sie sich beim Gemeindeamt durch Bekanntgabe Ihrer E-Mailadresse anmelden, werden Sie, sobald die aktuelle Gemeindevorschreibung für Sie bereit steht, per E-Mail verständigt. Die E-Mail enthält einen passwortgeschützten Link, mit dem Sie das Dokument rund um die Uhr sicher und spamfrei mit jedem Computer, Tablet oder Smartphone mit Internetzugang vom Zusteller abholen können. Falls das Dokument innerhalb einer bestimmten Frist nicht heruntergeladen wird, kann es gedruckt und per Post versandt werden. Dieses Service ist selbstverständlich kostenlos.

Die Rechnungen bzw. Vorschreibungen (oder auch die Gemeindezeitung kann per Mail, vorab verschickt werden - einfach im Formular unter Kommentar dazuschreiben) können zu Hause entweder ausgedruckt oder einfach am eigenen Computer gespeichert werden. Da diese Umstellung einen Gewissen prozentuellen Bedarf der Gemeindebevölkerung benötigt, bitten wir Euch, von der elektronischen Zustellung Gebrauch zu machen.

Vorteile:

  • Prompte Zusendung an Ihre E-Mail Adresse
  • kein Papier mehr  - weniger Papierkram - weniger Bürostauraum
  • Dokumente können elektronisch abgelegt werden
  • weniger Aufwand
  • weniger Kosten (Transport, Papier)
  • verkürzte Verfahrenszeiten
  • weltweit abrufbar
Hinweis

Änderungen ihrer E-Mail Adresse oder Widerruf der elektronischen Zustellung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen bei der Gemeinde Sandl oder per Mail an E-Mail senden erfolgen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

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