Amtsleitung

Die Leitung des Gemeindeamtes (Geschäftsstelle) und der gesamten Gemeindeverwaltung gemäß O.ö. GemO. und der rechtsgültigen Dienstbetriebsordnung, sowohl in organisatorischer, als auch in sachlicher Hinsicht. 

Darunter verstehen sich insbesondere die Koordinierung der laufenden Geschäftsabwicklung zwischen den Abteilungen, die Sorge für das stete Einvernehmen mit dem Bürgermeister sowie die Wahrnehmung der Absichten und Planungen des Bürgermeisters und der Kollegialorgane der laufenden Geschäftsabwicklung.   

Zur unmittelbaren Bearbeitung obliegen der Amtsleitung:

- Präsidielle Angelegenheiten: 
Aufgaben im Zusammenhang mit der Vertretung der Gemeinde nach außen durch den Bürgermeister
 
- Gemeindevertretung:
Angelegenheiten des Gemeinderates, Gemeindevorstandes und der übrigen Ausschüsse
 
- Innerer Dienst:
Regelung des inneren Dienstes.
Dienstbetriebsordnung und sonstige generelle Anordnungen für den inneren Dienst (u.a. Geschäftsverteilungsplan, Unterschriftsberechtigung, Registratur)
Zuteilung der Post zur Bearbeitung.

- Gemeindebedienstete:
Wahrnehmung der dienstrechtlichen Belange der Gemeindebediensteten (u.a. Zuteilung an die Abteilungen, Dienstbeurteilung, disziplinäre Angelegenheiten udgl.)

- Geschäftsführung Infrastruktur GmbH

Zuständig