Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR)

Das Adressregister wird vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen geführt und ist ein öffentliches Register. Es enthält alle Adressen in jener Schreibweise, wie sie von den Gemeinden vergeben wurden. Damit ist sowohl die Rechtssicherheit als auch der offizielle Status von Adressen gewährleistet. Durch die Geocodierung erhalten die Adressen einen räumlichen Bezug, der nicht nur für die Verwaltung, die Wirtschaft oder für private Nutzer von Bedeutung ist, sondern auch für Feuerwehren und Rettungsdienste bei ihren Einsatzfahrten. 


Das Gebäude- und Wohnungsregister enthält Adressdaten zu Grundstücken, Gebäuden und Nutzungseinheiten sowie Strukturdaten von Gebäuden, Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten. Die Erstbefüllungsdaten stammten aus verschiedenen administrativen Datenquellen und früheren statistischen Erhebungen. Darauf aufbauend erfolgt die laufende Aktualisierung durch die Einmeldung von Änderungen am Adress- und Gebäudebestand sowie durch die Erfassung von Baumaßnahmen. Meldepflichtig sind die Gemeinden und die Bezirkshauptmannschaften, letztere soweit bei diesen in Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben der örtlichen Baupolizei Daten anfallen. 

Einerseits ist das GWR als zentrales Gebäude- und Wohnungsregister für Zwecken der Bundesstatistik zu führen und wird als eines der Basisregister für eine Registerzählung herangezogen. Weiters werden aus dem GWR die quartalsweisen EU-Meldungen über die Baubewilligungen (Verordnung (EG) Nr. 1165/98) erstellt und laufende Auswertungen über Gebäude, Wohnungen und Baumaßnahmen vorgenommen. 

Zudem sind die GWR-Daten als Grundlage für Raumplanungen, Lärm-, Umwelt- und Katastrophenschutzmaßnahmen von Bedeutung und bilden die Basis für Auswertungen nach geometrischen Raumgliederungen.

Andererseits wird das GWR aufgrund der Novellen des GWR-Gesetzes (BGBl. I Nr. 125/2009 und BGBl. I Nr. 1/2013) auch als lokale Gebäude- und Wohnungsregister für Verwaltungszwecke geführt.

Neben den Gemeinden, welche die Daten zur Wahrnehmung ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben nutzen können, haben auch das BMDW, das BMSGPK, das BMLRT, das BMF, das BMJ, das BMK, der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und das Bundesdenkmalamt ein Lesezugriff auf ausgewählte GWR-Daten.

Die im Gebäude- und Wohnungsregister geführten Wohnungsadressen werden auch dem Zentralen Melderegister zur Verfügung gestellt. Damit soll gewährleistet werden, dass Meldevorgänge nur an gültigen Adressen vorgenommen werden können.

Das Bundesministerium für Finanzen zieht seit 1. Jänner 2013 das Gebäude- und Wohnungsregister als Datenbasis für die Einheitswertfeststellung heran. Aus diesem Grund war es erforderlich am „Adress-GWR-Online“ einige Adaptierungen vorzunehmen, welche am 15. Oktober 2012 wirksam wurden.


nähere Informationen finden Sie unter: statistik.at

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