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Die Vorschreibung erfolgt vierteljährlich (jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres). Es werden pro Haushalt maximal 5 Personen berechnet. Die Feststellung der Personenzahl erfolgt automatisiert, per Stichtag der Vierteljahresvorschreibung.
Zusätzlich wird eine Abfallgrundgebühr pro Haushalt mit € 88,00 (inkl. 10 % MWSt.) pro Jahr verrechnet.
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