Abfall-Grundgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt80,00 € Jahresbetrag
inkl. MWSt88,00 € Jahresbetrag

Die Vorschreibung der Abfall-Grundgebühr fällt pro Haushalt (Wohnung bzw. Nutzungseinheit mit Wohnsitzmeldung an dieser Adresse, wobei im Sinne dieser Bestimmung die Bewohner von max. zwei Wohnungen bzw. Nutzungseinheiten derselben Liegenschaft einem gemeinsamen Haushalt erklären und glaubhaft machen können) an. Die Vorschreibung erfolgt an die Haubesitzer/Grundeigentümer (auch bei vermieteten Objekten bzw. Wohnungen.)


Pro Wochenendwohnung (nicht ständig bewohnte Liegenschaften) wird ein Betrag von € 66,00 (inkl. 10 % MWSt.) verrechnet.

Pro Gewerbebetrieb (inkl. Arztpraxen, Ordinationen) mit mind. einem unselbstständigen Bestätigten wird ein Betrag von € 88,00 (inkl. 10 % MWSt.) verrechnet.

Bei Gewerbebetrieben ohne unselbstständige Beschäftigte wird eine Gebühr von € 44,00 (inkl. 10 % MWSt.) pro Jahr fällig.

Für Vereine mit Vereinslokal, Pfarrheime etc. wird eine Jahresgebühr von € 66,00 (inkl. 10 % MWSt.) vorgeschrieben.

Für öffentliche Einrichtungen Handels-, Büro- und Dienstleistungsbetriebe mit mindestens einem unselbstständig Beschäftigten (zB. Massagesalon, Friseursalon, Tierpfleger, Floristen) wird eine Jahresgebühr von € 66,00 (inkl. 10 % MWSt.) vorgeschrieben.

Für Einkaufsmärkte und gastgewerbliche Betriebe wird eine Jahresgebühr von € 88,00 (inkl. 10 % MWSt.) vorgeschrieben.


Die Abfallgebühr setzt sich somit aus aus der Grundgebühr für einen Haushalt (€ 88,00) plus der personenbezogenen Abfallgrundgebühr pro gemeldete Person (€ 20,90) als Pauschale zusammen.


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